Meldepflicht fuer Kampfhunde
Gespeichert von Reinhard Roderer am/um
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Wer einen Kampfhund oder besonders großen oder gefährlichen Hund halten will, bedarf je nach Regelung der einzelnen Städte der Erlaubnis zur Haltung des Hundes. Dies gilt auch für deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Rassen.
Kampfhunde und große Hunde (Schulterhöhe 50 cm) sind in allen Anlagen sowie öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen ständig an der Leine zu führen. Das gilt nicht für große Hunde außerhalb geschlossener Ortslage und in den Freilaufflächen, sofern es sich nicht um Kampfhunde handelt. So oder ähnlich sind die Bestimmung in den meisten Gemeinden.
Kampfhunde
Für das Halten von Hunden mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit gelten besondere Vorschriften. Diese werden in manchen Ländern in 2 Kategorien eingeteilt.
Reine Kampfhunde
Die Hunderassen Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu werden als reine Kampfhunde klassifiziert. Diese Hunde sowie Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden dürfen in manchen Städten oder Gemeinden grundsätzlich nicht gehalten werden.
Hunde mit gesteigerter Aggressivität oder vermuteten Kampfhundeigenschaften
Dazu zählen die Hunderassen Anlano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario, Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler. Um ein Hundehalter dieser Rassen und deren Kreuzungen untereinander oder auch mit anderen Hunden zu werden braucht man in vielen Städten ein Negativzeugnis.
Negativzeugnis für potentiell gefährliche Hunde
Für junge Hunde erhält man ein zeitlich befristetes Negativzeugnis auf Antrag bei der zuständigen Behörde bzw. dem Kreisverwaltungsreferat. Für erwachsene Hunde braucht man ein Gutachten von einem Hundesachverständigen. In dem Gutachten sollte bestätigt werden, dass der Hund keine Gefahr für Mensch oder Tier ist. Dann wird der Hund über das Negativzeugnis nicht als Kampfhund klassifiziert. Scheitert der Test ist der Hund vorerst als Kampfhund registriert.
Anleinpflicht für Kampfhunde
Kampfhundhalter müssen ihre Hunde in allen öffentlichen Anlagen sowie auf allen öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen im gesamten Stadtgebiet zu jeder Tages- und Nachtzeit ständig an der Leine führen. Dies gilt in manchen Gemeinden oder Städten generell, also auch für Familien, die mit ihrem Hund zu Besuch sind oder auf der Durchreise sind.
Die Leine muss reißfest sein und darf nicht länger als 2 Meter sein. Sie muss am Halsband oder Geschirr so sicher befestigt sein, dass der Hund sich nicht selbst befreien kann. Verstöße können je nach Gemeinde mit hohen Geldbußen geahndet werden.
Allgemeine Anleinpflicht für Hunde (Unterschiedlich je nach Bundesland)
Kleine Hunde |
Kleine Hunde haben keine Anleinpflicht außer an wenigen Plätzen des öffentlichen Interesse. Diese Plätze variieren je nach Gemeinde und lokalen Hundegesetzen. In öffentlichen Verkehrsmitteln müssen Hunde generell in einer Box transportiert oder an der Leine geführt werden. |
Große Hunde ab 50cm Schulterhöhe |
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Kampfhunde |
Im Stadtgebiet besteht genereller Leinenzwang in allen öffentlichen Anlagen sowie auf allen öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen zu jeder Tages- und Nachtzeit. Kampfhunde dürfen nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln transportiert werden. |
Steuern für meldepflichtige Kampfhunde
In vielen Bundesländern sind die Steuern für Kampfhunde bzw. Hunde ohne Negativzeugnis deutlich höher im Vergleich zu nicht gefährlichen Hunderassen. Man muss teilweise mit einem Vielfachen der normalen Hundesteuer rechnen.
Kosten für Kampfhunde oder potentiell gefährliche Hunde ohne Negativgutachten
- Höhere Steuern je nach Bundesland
- Mehr laufende Kosten für spezielle Leinen, Maulkorb …
- Höhere Anschaffungskosten aufgrund von Gutachten und anderem
- Die Versicherung für den Hund ist teurer
Definition Hundehalter für meldepflichtige Hunde
- Als Hundehalterin / Hundehalter gilt, wer einen Hund im eigenen oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen aufgenommen hat.
- Halten mehrere Personen in einem Haushalt einen oder mehrere Hunde, so sind sie alle Halter bzw. Halterin des Hundes und haften entsprechend.
Hi zusammen,
extrem traurig, dass ich solche Hunde immer wieder in der Stadt treffe. Die Hundebesitzer, die ich mit solhen Hunden getroffen habe wissen genau, dass die Hunde vorherr so verstümmelt wurden. Da passt der Besitzer aber auch wie die Faust aufs Auge zum misshandelten Hund. Wirklich schade, dass man die Hundebesitzer, die in Deutschland gemeldet sind nicht dafür belangen kann. Es würde ja schon reichen, wenn man die Hunde durch das Ordnungsamt oder die Polizei sofort dem Besitzer wegnehmen könnte. Dann würde das die Szene deutlich ausdünnen und keiner könne die Gesetze mit Import und Export von Hunden umgehen. Aber wo der Staat keinen Handlungsbedar sieht ... Da fällt mir echt nichts mehr dazu ein!
Hennes